Rechtsprechung
RG, 26.03.1934 - VI B 3/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
In welcher Weise ist die Berufung nach der Neuregelung sachlich zu begründen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 143, 291
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 08.01.1991 - X ZR 100/90
Wegfall des Begründungszwangs für die Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren
Der damals zuständige 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hielt für das Nichtigkeitsberufungsverfahren an der überkommenen Rechtsprechung, eine Berufungsbegründung gehöre nicht zu den Formerfordernissen der Berufungsschrift, auch nach der Einführung des Berufungsbegründungszwanges im Zivilverfahrensrecht fest (vgl. BGH GRUR 1955, 29; 1960, 27, 28 - Verbindungsklemme) und trug der entsprechenden Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zum Zivilverfahrensrecht (vgl. RGZ 143, 291, 292 f.; 147, 315) nicht Rechnung. - BGH, 20.02.1975 - VI ZR 183/74
Berufungskläger - Anforderungserfüllung - Urteilsanfechtung - Stellungnahme - …
Zudem hatte die Klägerin in ihrer Berufungsbegründung neue Tatsachen und Beweismittel angeführt, was allein schon ausgereicht hätte, ihre Berufung als zulässig anzusehen (RGZ 143, 291, 294; BGH Beschluß v.1.Juni 1967 - VI ZR 8/67 - VersR 1967, 710). - BAG, 21.10.1955 - 1 AZB 16/55
Arbeitsgerichtsverfahren: Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Zwingend erforderlich ist dagegen in der Berufung, die sonst unzulässig wäre, die Angabe der Berufungsgründe" Dafür genügt weder die .Bezugnahme auf früheres Vorbringen ( RGZ 143, 291; 144, 6; RAG 14, 5o), allgemeine Redewendungen ( RG in DR 41, 1854 und RAG 14, 124 ff.) und auch nicht die Aufführung der Richtungspunkte, auf die hin die Anfechtung 4.
- BGH, 01.06.1967 - VII ZB 8/67
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung - Auseinandersetzung mit …
Das ist aber zulässig und genügt den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 2 ZPO (RGZ 143, 291, 294). - BAG, 06.10.1977 - 2 AZR 828/76 Seine Ausführungen enthalten nicht nur nichtssagende Redewendungen oder unbestimmte Richtpunkte (vgl. dazu RGZ 143, 291 [2933 sowie BGH LM Nr. 24 zu § 519 ZPO, mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 12.03.1951 - IV ZB 13/51
Rechtsmittel
Auf Urteile, die auf der früheren Fassung nach der ZPNovelle von 1924, kann sich die Beklagte nicht mehr stützen (RGZ 143, 291 [294]).